Was sagt das Etikett

Neben der Nettofüllmenge, dem Mindesthaltbarkeitsdatum, dem Namen oder der Firma von Hersteller, Verpacker/Abfüller oder Vertreiber/Verkäufer, muss neuerdings die Herkunft und die für Deutschland gültige Güteklassenbezeichnung auf dem Etikett ohne Wenden der Flasche deutlich erkenntlich sein.

Der Lebensmittelunternehmer sollte sich aber auch das neue Kennzeichnungsrecht (LMIV) Nr. 1186/2011 ansehen. Darin spielen Pflichtangaben, Platzierung und Schriftgrößen eine wichtige Rolle.

Diese Güteklassen-Bezeichnungen werden durch Zusätze ergänzt, die dem Verbraucher die Unterschiede der Güteklassen noch besser verdeutlichen:

Natives Olivenöl extra, erste Güteklasse – direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen

Natives Olivenöl, direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen

Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl – enthält ausschließlich raffiniertes Olivenöl und direkt aus Oliven gewonnenes Öl

Oliventresteröl, enthält ausschließlich Öl aus der Behandlung von Oliventrester und direkt aus Oliven gewonnenes Öl


Verwendung von Begriffen „erste Kaltpressung“ / „erste Kaltextraktion“?

Diese „Auszeichnungen“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn native Olivenöle bei höchstens 27°C in einer traditionellen, hydraulischen Presse (erste Kaltpressung) oder bei max. 27°C in modernen Zentrifugiersystemen (Kaltextraktion) gewonnen wurden.

Olivenöle nativ extra, bei denen kein Hinweis auf Kaltpressung/-extraktion steht, werden nach den gleichen mechanischen Prinzipien hergestellt. Je nach Konsistenz des Olivenbreis, der wieder abhängig ist vom Reifegrad und Sorte der Oliven, muss oberhalb der Temperaturgrenze gewonnen werden. Die Temperaturen sind sorgfältig zu dosieren, damit kein Schaden an der Qualität entsteht.


Verwendung der Säurezahl ?

Je schlechter eine Olive zwischen idealem Reifezustand und Verarbeitung in der Presse behandelt wir, desto mehr steigt die freie Fettsäure, gemessen als Ölsäure je 100 g Öl.
Mit anderen Worten sind es lipolytische Prozesse in Verbindung mit Hydrolyse und Autoxidation, die zur Formung der Ölsäure führen und die die sensorische Qualität von Olivenöl beeinflussen. Je weniger Ölsäure desto besser ist die Qualität des Öls.

Auf der anderen Seite ist die Ölsäure nur einer von 27 Parametern, die im Labor untersucht werden – neben dem sensorischen Test. Aus diesem Grund sollen – falls ein Produzent die Säurezahl auf dem Etikett angeben möchte – diese nicht isoliert stehen, sondern zusammen mit 3 weiteren Parametern.

Ein Beispiel:

Natives Olivenöl extra max. erlaubte Werte lt EU VO
Säureangabe: 0,5 % max. 0,8 %
Peroxidzahl: 9,8 mEq02/kg max. < 20,0
Wachsgehalt: < 125 mg/kg max. < 150
Extinktionskoeffizient:
K 232: 2,01 max. < 2,50
K 270: 0,11 max. < 0,20

Angaben zum Geschmack/Geruch (Organoleptik)

Laut aktuell gültiger VO sind die Angaben nur zulässig, wenn sie auf Ergebnissen einer in der EU-Verordnung vorgesehenen Analyse-Methode – dem Paneltest – basieren.

Diese Analysemethode macht es möglich, den Intensitätsgrad der Fruchtigkeit, der Bitterkeit und der Schärfe zu messen.
Die Werte können auf Wunsch des Produzenten/Vertreibers auf dem Etikett Ausdruck finden mit den Bezeichnungen „leicht fruchtig“, „ mittel fruchtig“, „intensiv fruchtig“. Auf Wunsch kann die Bewertung um „grün fruchtig“ (eher unreife Frucht) oder „reif fruchtig“ (eher reife bis überreife Frucht) ergänzt werden. Auch der Begriff „ausgewogen“ kann über ein Panelergebnis bestätigt werden. Mehr Informationen hierzu unter News „Informationen zur VO (EG) 640/2008.

Zusatzbezeichnungen wie „nach Artischocke“, „Tomate“, „Apfel“, „Kräutern“ o.ä. dürfen auf dem Etikett oder einem Bottle-top-on (anhängend am Flaschenhals) nicht ausgelobt werden. Bei Verkostungen kann. Bei Verkostungen kann mit diesen geschmacklichen Entdeckungen natürlich gearbeitet werden.

A Was ist obligatorisch bei der Etikettierung ?

  1. Güteklasse (Verkehrsbezeichnung)
    z. B. Olivenöl nativ extra (extra virgin)
    Olivenöl nativ (virgin)
    Olivenöl
    Oliventresteröl
     
    Güteklassen (Verkehrsbezeichnungen) sollen eine bestimmte Qualität garantieren und dem Verbraucher den Vergleich erleichtern. An dieser Stelle soll deutlich auf den Unterschied zwischen Güteklassen und Qualität hingewiesen werden.
     
    Heute wird die beste Güteklasse obligatorisch mit folgender Erklärung auf dem Etikett ergänzt: Erste Güteklasse – direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen.
     
    Die zweitbeste Güteklasse, „natives Olivenöl“ erhält den Zusatz – direkt aus Oliven ausschließlich mit mechanischen Verfahren gewonnen.

    Die Güteklassebezeichnung zusammen mit dem gesetzlichen Zusatz kann auf der Frontseite des Gebindes zu stehen kommen aber auch auf der Rückseite in evtl. verkleinerter Form. Aber die Angabe des gesetzlichen Zusatzes in Verbindung mit der Güteklassenbezeichnung ist zumindest ein Mal auf dem Gebinde  zwingend.
     
    Auch die Güteklassen „Olivenöl“ und „Oliventresteröl“ haben einen Zusatz, der veröffentlicht werden muss und deutlich auf die Mischung von raffinierten Olivenöl und nativen Olivenöl hinweist.
  1. Herkunftsangaben (Ursprung)
    Seit dem 1. Juli 2009 müssen native Olivenöle (extra) stets eine Herkunftsangabe auf der Verpackung tragen.

    Falls es sich um die Kennzeichnung mit Ländernamen handelt, ist das in der VO (EG) 29/2012 geregelt.
    Sie können lauten:
    • Natives Olivenöl extra aus Griechenland
    • Natives Olivenöl extra aus der Gemeinschaft (oder Mischung von Olivenölen aus der Gemeinschaft oder Mischung von Olivenölen aus Spanien und Griechenland oder Mischung von Olivenölen aus der Gemeinschaft und Türkei)
    • Natives Olivenöl extra aus Tunesien
    Falls es um die Kennzeichnung von einem geschützten Ursprungsgebiet oder einem geschützten geographischen Anbaugebiet geht, ist das in der VO (EU) 1308/2013 bzw. VO (EU) 29/2012 geregelt. Entscheidend ist der Zusammenhang zwischen den typischen Besonderheiten vom Anbau bis zum Produkt und dem geographischen Ursprung.
    geschütztes Ursprungsgebiet (nur nach Antrag und Genehmigung durch die EU), z. B. Sierra Segura, Terra di Bari, Sitia-Lassithi-Kreta
    geschütztes geographisches Anbaugebiet (nur nach Antrag und Genehmigung durch die EU), z. B. Lesbos, Toscano.

    Entscheidend ist, dass zum Thema Herkunft das Etikett von Seiten der Konsumenten sehr ausführlich gelesen werden sollte.
     
  2. Füllmenge
    Begrenzung nach oben bei 5 l. Falls die Angabe auf der Frontseite des Etiketts erfolgt, kann die Mengenangabe auf dem Rückseitenetikett wiederholt werden. Gebinde dürfen nicht wieder verwendbar sein.
     
  3. Zu verbrauchen bis/best before/MHD
    In lesbarer Schrift anzubringen, ggf. mit Hinweis auf dem Etikett, wo der Konsument das Datum finden kann (Möglichkeiten u. a. Deckel, auf der Glasflasche, unter der Flasche). Tag/Monat/Jahr ist anzugeben. Falls das MHD nur mit Monat/Jahr angegeben wird, ist die Lot/Chargennummer obligatorisch.
    Das angegebene Datum gilt ab Abfülldatum, also nicht ab Produktionzeitraum. Eigentlich eine klare Angabe, wenn es nicht unterschiedliche Qualitäten gäbe.
    Sehr gut produzierte Öle von grünen Oliven können schon mal 24 Monate eine signifikante Frische aufweisen, Im guten Reifestadium geerntete Oliven schaffen bei sorgfältiger Verarbeitung auch 18 Monate, je ungewisser der Inhalt des Gebindes ist (Mischung aus verschiedenen Oliven aus verschiedenen Ländern), desto fragiler kann die Haltbarkeit sein.
    Danach liegt die Verantwortung für den MHD-Vorschlag beim In-Verkehr-Bringer, der letztlich die Verantwortung gegenüber dem Konsumenten hat.
     
  4. Produzent und/oder Abfüller und/oder Vertreiber
    Eine der drei möglichen Adressen ist auf dem Etikett vorgeschrieben, damit der Konsument die Möglichkeit hat, in bestimmten Fällen sich an jemand zu wenden. Exaktere Herkunftsangaben sind fakultativ, werden aber heute öfter genutzt, da die Konsumenten Wert darauf legen und wichtige Informationen erhalten.
     
  5. Bio Olivenöl
    Wird ein natives Olivenöl als organisch angebautes Produkt (Bio) angeboten, muss der Hinweis auf den biologischen Landbau nebst einer Kontroll-Nummer aus dem Etikett hervorgehen.
     
  6. Neue Health Claims Verordnung VO 1924/2006
    Sie unterscheidet Nährwertbezogene Angaben und Gesundheitsbezogene Angaben. Für die erstere Gruppe gibt es bereits einen Anhang in der VO. Für zweite Gruppe wird ein Anhang erstellt. Die Informationen werden ständig ergänzt. Es ist ratsam in diesen Bereichen gut zu recherchieren.

    In Zukunft (je nach Bestand spätestens ab 14.12.2016) gibt es verpflichtende Angaben in der Nährwertdeklaration. Dazu gehören:

    Brennwert (pro 100ml oder 100g): in kl und Kcal
    Fett: in g
    Davon gesättigte Fettsäuren: in g
    Einfach ungesättigte Fettsäuren: in g
    Mehrfach ungesättigte Fettsäuren: in g
    Eiweiß: in g
    Kohlenhydrate: in g
    Davon Zucker: in g

    Ballaststoffe: in g
    Natrium: in g
    Achtung: keine Angabe zu Cholesterin machen ! Nicht erlaubt.

  7. Der Hinweis auf die Lagerung ist jetzt obligatorisch, z.B. „Verschlossen, dunkel und am besten bei Temperaturen von 16° bis 20°C lagern. Bei Lagerung unter ca. 8 °C kristallisiert das Olivenöl. Es regeneriert sich bei Raumtemperatur ohne Beeinträchtigung des Geschmacks.“

B  Was ist fakultativ bei der Etikettierung ?

  1. kaltgepresst/kaltextrahiert/coldpressed/first cold pressing
    Ist ein Öl in der traditionellen Presse nachweislich unter 27° C gepresst worden, darf es die Bezeichnung „kaltgepresst“ führen.
    Ist es nach moderner Dekanter-Methode unter 27°C extrahiert worden, darf es die Bezeichnung „kaltextrahiert“ führen.
    Die Presstemperatur generell soll eine Höhe nicht übersteigen, die der Geschmacksqualität schädlich ist . Zu hohe Presstemperaturen können von  sensorischen Prüfergruppen herausgefunden werden.
     
  2. Angabe der Säurewerte/Acidity (freie Fettsäure benannt als Ölsäure)
    Je schlechter eine Olive zwischen dem Erntemoment  und der Verarbeitung in der Presse behandelt wird, desto mehr steigt die freie Fettsäure, gemessen als Ölsäure je 100g Öl.
    Die beste Güteklasse erlaubt  max. 0,8%. Manche Produzenten geben sich freiwillig ein niedrigeres Limit. Trotzdem muss man davon ausgehen, dass der Säurewerte dem Konsumenten nichts bedeutendes sagt, weil er die geschmackliche Auswirkung selten nachvollziehen kann. Sensorische Prüfungen finden übrigens ohne Kenntnis der Säurewerte statt. Fazit: Die EU-Verordnung erlaubt die Deklarierung der Säurewerte auf dem Etikett nur noch in Verbindung mit den Werten für Wachs, Peroxid und UV-Absorbtion.
     
  3. Geprüfte Angaben zum Geschmack
    Angaben zur Geschmacksintensität wie leicht (mild), mittel oder intensiv fruchtig sind nach VO 29/2012 nur erlaubt, wenn sie auf dem Ergebnis eines akkreditierten sensorischen Panels basieren. Leider sind im Augenblick die Vorschriften etwas restriktiv, sollen aber in kürze wieder angepasst werden.
    Das Panel gibt bei einer sensorischen Prüfung auch an ob das Öl eher grün fruchtig, reif fruchtig oder grün/reif ausgewogen schmeckt.  Weitere aromatische Entdeckungen des Panels wie nussig, nach Tomaten oder frisch geschnittenem Gras sind auf dem Etikett nicht zugelassen, können aber in der Bewerbung – soweit vorhanden – verwendet werden.

C  Freiwillige Ergänzungen

Produzenten und Abfüller sind in der Lage auf weitere Faktoren, die die Qualität beeinflussen können, auf dem Etikett hinzuweisen. Hierzu gehören:

Stand: März 2016,
Quelle u.a. http://eur-lex.europa.eu/homepage.html.

Änderungen sind ständig möglich.